AGB`s Stand 08.12.2020


1.) Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäften gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.

Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

3. Mit der Bestätigung der AGB`s wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Betreuer anerkannt.


2.) Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen oder dessen Helfer und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens oder dessen Helfer zustande.

2. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen oder dessen Helfer und dem Betreuer kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens oder dessen Helfer oder des Betreuers zustande.

 

3. Dem Unternehmen und dessen Helfer steht es frei, Anzahlungen bzw. Vorauskasse zu verlangen. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Änderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind.

5. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.

6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm vom Unternehmen vermittelte Tierbetreuer für Folgeaufträge nur und ausschließlich über das Unternehmen zu buchen. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin alle Rechnungen, Aufträge und sonstige Unterlagen des ihm, von dem Unternehmen vermittelten Tierbetreuers, für mind. 3 Jahre aufzubewahren und diese, auf Verlangen, dem Unternehmen vorzulegen bzw. dem Unternehmen Einsicht in diese zu gewähren.

7. Der Auftraggeber haftet für Schäden welcher dem Unternehmen entstehen, sowie für Vertragsstrafen des ihm von dem Unternehmen vermittelten Betreuers, sollten diese von dem Unternehmen nicht vereinnahmt werden können, wenn die erneute Beauftragung des von dem Unternehmen vermittelten Betreuers unter Umgehung des
Unternehmen erfolgte.


3.) Haftung
1. Das Unternehmen und vom Unternehmen vermittelte Personen und dessen Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen haften für Schäden, gleich welcher Art, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen und vom Unternehmen vermittelte Personen und dessen Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.

3. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen und vom Unternehmen vermittelte Personen und dessen Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

 

4.) Selbstständige Betreuer der Agentur

1. Es gibt keine Kündigungsfrist. Die geschlossene Vereinbarung kann von beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden. Alle vom Tierbetreuer bereits vereinbarte Betreuungen und alle dem Kunden, nach Anzeige des Tierbetreuers, bereits in Rechnung gestellte Betreuungen sind vom Tierbetreuer noch zu erfüllen und werden diesem von der Agentur auch noch berechnet!

2. Der Tierbetreuer ist damit einverstanden, dass sein Nachname, Fotos von sich und seinen Tieren und eine Kurzbeschreibung auf den Internetseiten und Apps der Agentur sowie in Google-Maps veröffentlicht werden.

3. Die Agentur ist lediglich Vermittler zwischen dem Kunden und dem Tierbetreuer. Der Tierbetreuer arbeitet auf eigene Rechnung und meldet dementsprechend, eigenverantwortlich, ein eigenes (Klein-) Gewerbe an.

4. Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der monatlichen Datenübertrageng an die Finanzbehörden, die gespeicherten Daten und Umsätze des Tierbetreuers an die entsprechenden Finanzbehörden weiterzuleiten.
5. Der Tierbetreuer verpflichtet sich, die Agentur unverzüglich, spätestens aber nach 24 Stunden, vom Abschluss eines Betreuungsvertrages (mündlich und/oder schriftlich) sowie der Vereinbarung eines Betreuungstermins sowie auch jede, auch unkonkrete, Anfrage mit einem ihm von der Agentur vermittelten Kunden zu unterrichten. Ferner verpflichtet sich der Tierbetreuer, den Kunden bei jeder direkten Anfrage zur Verfügbarkeit und/oder Buchung des Tierbetreuers, darauf hinzuweisen, dass, nach der zwischen dem Kunden und Agentur vereinbarten Rahmenvereinbarung, Anfragen und Buchungen nur über die Agentur erfolgen dürfen um eine Umgehung der Agentur zu vermeiden. Die Agentur ist, innerhalb von 24 Stunden, über diesen Vorgang in Kenntnis zu setzen.
6. Der Tierbetreuer verpflichtet sich die Aufträge der vermittelten Kunden nach den tierschutzrechtlichen Anforderungen, sowie den Anforderungen der Agentur auszuführen sowie die von der Agentur vorgegebenen Preise dem Kunden gegenüber zu berechnen.
7. Der Tierbetreuer ist berechtigt auch Dritte zur Betreuung einzusetzen, wenn diese den Anforderungen der Agentur genügen. Die Agentur und die betroffenen Kunden sind hiervon vor der Betreuung zu unterrichten. Das Einverständnis des Kunden muss hier vorliegen.

8. Die Agentur versorgt den Tierbetreuer mit Auftragsvorlagen mittels Email bzw. Download auf der Agentur-Homepage und übernimmt für ihn die Rechnungsstellung dem Kunden gegenüber (vorbehaltlich nur bei vom Tierbetreuer vollständig und korrekt ausgefüllten Aufträgen bzw. Auftragslisten).

9. Der Tierbetreuer ist über die Agentur betrieblich haftpflichtversichert. Im laufenden Jahr kostenfrei, in den Folgejahren je für einen Jahresbeitrag von ca. 7€ - 9€. Dem Tierbetreuer steht es frei, sich selbst betrieblich haftpflichtversichern zu lassen. Der Jahresbeitrag an die Agentur entfällt dann. Die Agentur behält sich vor, den Versicherungsschutz zu verweigern, wenn die Auftragserteilung bzw. Anfrage vom Kunden direkt an den Tierbetreuer gestellt wurde. Die Agentur behält sich vor, auf den Versicherungsschutz wieder zu verzichten, sollten geschäftliche oder sonstige Ereignisse dies erfordern.

10. Die Agentur erhält eine pauschale Gebühr in Höhe von 4,00€ zzgl. MwSt. pro vermittelten Betreuungsbesuch mit einer Dauer von max. 15–20 Minuten. Gebühren für vereinbarte längere Betreuungen oder sonstigen Sonderleistungen, Fahrtkosten etc. fallen nicht an. Die Gebühr wird zum jeweiligen Betreuungsbeginn fällig und dem Tierbetreuer von der Agentur in Rechnung gestellt. Provisionen für stornierte Betreuungen, welche der Agentur bis zum Rechnungsversand nicht mitgeteilt wurden, sind vom Betreuer noch zu zahlen, werden aber mit der nächsten Provisionsrechnung verrechnet, wenn der Betreuer die entsprechende Stornierung korrekt an die Agentur übermittelt und der Kunde die Stornierung schriftlich bestätigt. Stornierungen nach Betreuungsende werden nicht mehr berücksichtigt. Die Agentur behält sich vor, die Gebühr bei Bedarf anzupassen.

 

11. Kundenschutzvereinbarung, Vertragsstrafe
Abs.1) Der Tierbetreuer verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit mit der Agentur keine Tierbetreuungsleistungen für Kunden zu erbringen, die ihm von der Agentur vermittelt wurden, ohne die Agentur hiervon zu unterrichten.

Abs.2) Der Tierbetreuer verpflichtet sich, für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der Agentur keine Tierbetreuungsleistungen für Kunden zu erbringen, die ihm während des Bestehens der Zusammenarbeit mit der Agentur, von der Agentur vermittelt wurden.
Abs.3) Der Tierbetreuer verpflichtet sich, für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die o.g. obliegende Verpflichtung nach Abs.1 und Abs.2, eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00€ zzgl. MwSt. zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird durch den erstmaligen Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen dem Tierbetreuer oder dessen Erfüllungsgehilfen und dem von der Agentur vermittelten Kunden unter Missachtung der Unterrichtungspflicht gemäß Abs.1, Abs.2 definierten Zeitraums verwirkt.

 

12. Datenschutz, Vertragsstrafe
Abs.1) Dem Tierbetreuer ist es untersagt, Kundendaten welche ihm von der Agentur vermittelt wurden oder welche er durch die Vermittlung des Kunden in Erfahrung bringt an Dritte weiterzugeben oder für betriebsfremde Zwecke zu nutzen.
Abs.2) Der Tierbetreuer verpflichtet sich, für jede schuldhafte Zuwiderhandlung gegen den zuvor genannten Abs. 1, eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00€ zzgl. MwSt. zu zahlen. Dies gilt für jeden einzelnen Fall der betriebsfremden Nutzung von Kundendaten. Eine gesetzliche Verantwortung wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz bleibt bei Missbrauch vorbehalten.


5.) Haftungsausschluss
1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.

2. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich
daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.


6.) Copyright
1. Das Homepage-Layout, die Auftrags- und Rechnungsvorlagen die darin verwendeten Texte,
Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche
Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.


7.) Auftragserfüllung
1. Das Unternehmen behält sich vor, Aufträge auch durch Dritte erfüllen zu lassen (in Absprache mit dem Kunden, z.B. bei Krankheit, Unfall etc.).

2. Eine nicht angemeldete Überwachung des Auftragsnehmers in den Räumlichkeiten des Auftragsgebers durch technische Hilfsmitteln akustischer oder visueller Art ist verboten und berechtigt den Auftragnehmer zur sofortiger Aufkündigung des Betreuungsauftrages. Die vollständige Bezahlung des Auftrages sowie Schadensersatzforderung stehen dem
Auftragnehmer in diesem Fall voll zu.


8.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.

2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.


9.) Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.


10.) Zahlungen
1. Zahlungen sind im voraus zu leisten

2. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist. Das Unternehmen ist berechtigt den/die Wohnungs- bzw. Haustürschlüssel erst nach erfolgter Bezahlung zurückzugeben.

3. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen. 4. Das Unternehmen ist berechtigt jederzeit Leistungen zu verweigern wenn Zahlungsverzüge bestehen sowie die Rückgabe der Wohnungs- bzw. Hausschlüssel von der Zahlung der vereinbarten Leistung abhängig zu machen.